Allgemeine Geschäftsbedingungen der RS Speedworld Indoor-Karting GmbH

I. Allgemeines

(1) Unsere AGB gelten für sämtliche zwischen uns und dem Kunden bei der Benutzung der Kartbahn, der Vermietung von Leihkarts oder der Durchführung von Veranstaltungen und Events geschlossenen Verträge.

(2) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden den Vertrag vorbehaltlos durchführen.

 

II. Angebot und Vertragsschluss

(1) Terminanfragen sind sowohl für uns als auch für den Kunden unverbindlich. Wir prüfen auf Terminanfragen, ob ein Wunschtermin noch verfügbar ist und bieten ggf. eine Termin-Option an. Ein verbindliches Vertragsverhältnis kommt erst durch Übersendung einer verbindlichen Buchungsanfrage durch den Kunden und einer entsprechenden Buchungsbestätigung durch uns (Antragsannahme) per Email zustande.

(2) Der Kunde hat uns mit der Übersendung des Vertragsangebots eine verbindliche Teilnehmerzahl zu benennen. Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach unten wird die vereinbarte Auftragssumme berechnet. Wir behalten uns vor, nur angemeldete Personen zur Veranstaltung zuzulassen.

(3) Das Mindestalter für die Nutzung der Leihkarts beträgt 7 Jahre, die Mindestgröße 135 cm. Minderjährige benötigen zum Abschluss eines Vertrages eine schriftliche Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter.

(4) Der Kunde erkennt die in der Speedworld Kartbahn aushängende Hausordnung und Bahnordnung als Bestandteil des Vertrages an. Die Nutzer der Kartbahn verpflichten sich, die aushängende Flaggenordnung sowie die Sicherheitshinweise vor Fahrtantritt aufmerksam zu lesen. Sämtliche dort enthaltenen Regelungen sind verbindlich. Für den Fall, dass eine Regelung unverständlich bleibt, besteht die Verpflichtung, sich vor Fahrtantritt beim Personal über deren Bedeutung zu informieren.

 

III. Leistungsumfang

(1) Zu dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang zählen alle Sach- und Dienstleistungen zur Durchführung der vereinbarten Veranstaltung nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages.

(2) Sämtliche von uns für die Durchführung einer Veranstaltung zur Verfügung gestellten Gegenstände und Materialien wie Leihkarts, Sicherheits- und Schutzkleidung etc. stehen und bleiben in unserem Eigentum. Ausgenommen sind lediglich Lebensmittel und Getränke. Die in unserem Eigentum stehenden Gegenstände sind nach Beendigung der Veranstaltung unverzüglich an uns zurückzugeben. Ergeben sich bei der Rückgabe Fehlmengen, werde diese dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert belastet.

(3) Soweit wir für den Kunden und auf dessen Veranlassung Fremdleistungen (Pokale, Trophäen, Medaillen, Buffet etc.) von Dritten beschaffen, handeln wir im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Sachen frei.

 

IV. Rücktritt / Stornierung

(1) Beide Parteien können vor Beginn einer Veranstaltung jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Beide Parteien können im Falle des Rücktritts angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bis zum 30. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn ist keine Entschädigung zu zahlen.

(2) Im Übrigen beträgt die Rücktrittsentschädigung:

zwischen dem 29. und dem 16. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn:
60 % des Angebotspreises
zwischen dem 15. und dem 6. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn:
80 % des Angebotspreises
zwischen dem 5. und dem letzten Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn:
90 % des Angebotspreises
Erfolgt der Rücktritt am Tag der Veranstaltung oder erscheint der Kunde nicht, berechnen wir den vollen Angebotspreis.

(3) Beiden Parteien steht der Nachweis frei, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

(4) Verschieben sich ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so sind wir berechtigt, zusätzliche Kosten für die Leistungsbereitstellung in Rechnung zu stellen, es sei denn, uns trifft ein Verschulden.

 

V. Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen

(1) Wir sind von unserer Leistungsverpflichtung frei, wenn wir an der Erfüllung der Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen, trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt unabwendbaren Ereignissen gehindert sind.

(2) Wir können den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch uns der Haus- und Bahnordnung zuwider handelt, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Das gilt insbesondere für Personen, die unter Alkohol- oder Medikamenteneinfluss oder dem Einfluss sonstiger berauschender Mittel stehen, im Falle fahrlässiger Fahrweise, insbesondere Verlassen der Fahrbahn, Dreher auf der Fahrbahn oder zu dichtes Auffahren, Gefährdung anderer Teilnehmer oder Zuschauer und im Falle von Verstößen gegen Anweisungen des Personals.

(3) Kommt es unter den in Absatz (2) genannten Voraussetzungen zu einem Abbruch der Fahrt, besteht weder ein Anspruch auf Weiterfahrt noch ein Anspruch auf eine (vollständige oder teilweise) Erstattung des Preises.

 

VI. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Der von dem Kunden zu zahlende Preis richtet sich nach den Vereinbarungen im Vertrag bzw. unserer Preisliste in der zum Zeitpunkt des Vertrages gültigen Fassung.

(2) Die Rechnungsbeträge sind soweit nicht anders vereinbart sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig und müssen spätestens drei Tage vor dem Veranstaltungstag auf unserem Konto gutgeschrieben sein oder am Veranstaltungstag vor Veranstaltungsbeginn in bar gezahlt werden.

(3) Es geltend die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.

(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

VII. Mängelrügen, Gefahrübergang

(1) Das übergebene Leihkart, angelieferte Waren und sonstige Leistungen hat der Kunde unverzüglich zu prüfen und uns etwaige Beanstandungen oder Mängel unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Kunde dieser Pflicht nicht bzw. verspätet nachkommt und dadurch eintretende Mängel für den störungsfreien Ablauf der Veranstaltung nicht rechtzeitig behoben werden können, trifft uns außer im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit keine Haftung.

(2) Mit der Übernahme des Leihkarts geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung sowie für sich daraus ergebende Folgeschäden auf den Kunden über.

(3) Nach jeglichen Kollisionen während der Benutzung des Leihkarts ist der Kunde verpflichtet, das Leihkart unverzüglich in der Boxengasse überprüfen zu lassen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, haftet er vollumfänglich für sämtliche entstehenden Folgeschäden. Wird die Fahrt aufgrund eines von dem Kunden zu vertretenden Mangel abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Weiterfahrt. Eine anteilige Erstattung des entrichteten Preises erfolgt nicht.

(4) Wird die Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Preis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir eine vom Kunden bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn eine Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls gerechtfertigt ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, uns eine Beanstandung oder einen Mangel unverzüglich vor Ort anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und/oder Schadensersatz nicht ein.

 

VIII. Haftungsbegrenzung

(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf den Höchstbetrag unserer Haftpflichtversicherung beschränkt. Das gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

(2) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Verlust/Beschädigung von Sachen, die der Kunde für die Dauer des Aufenthalts in unsere Räumlichkeiten mitgebracht hat.

(3) Für selbst verschuldete Unfälle des Kunden haften wir nicht. Das gilt insbesondere für Fahrten unter Alkohol- oder Medikamenteneinfluss oder dem Einfluss sonstiger sonstiger berauschender Mittel sowie für Unfälle aufgrund von rücksichtslosem Verhalten und fahrlässiger Fahrweise.

(4) Eine Haftung für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere für Brillen, Kontaktlinsen, Kleidung und Mobiltelefone wird nicht übernommen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

 

IX. Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

X. Form von Erklärungen, Erfüllungsort, Rechtswahl

(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, sofern sich nicht aus der Sonderregelung in (4) etwas anderes ergibt.

(3) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.