Unter 18 Jahren ist das Kartfahren nur in Begleitung der Eltern/Erziehungsberechtigten oder mit einer schriftlichen Einverständniserklärung erlaubt!
Wenn die Eltern nicht persönlich dabei sind, muss die vollständig ausgefüllte und von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung in Papierform mitgebracht werden.
Die Einverständniserklärung finden Sie hier.
Ohne dieses Dokument ist das Kartfahren leider nicht möglich.